Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27
Zurück zur Übersicht3. Sächsisches Fachkräftesymposium
Ort: AWV - Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH, Güntzstraße 1, 01069 Dresden
Schirmherrschaft: Herr Staatsminister Martin Dulig
Begrüßung: Frau Dr. Katrin Ihle, Abteilungsleiterin Arbeit im SMWA
13.30 Uhr
Empfang
14.00 Uhr
Beginn und Begrüßung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky
14.10 Uhr
Grußwort Frau Dr. Ihle, Leiterin der Abteilung Arbeit, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
14.30 Uhr
Moderierte Podiumsdiskussion mit Unternehmen und Experten
1. Runde: Mitarbeiter finden mit Frau Willems, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
2. Runde: Mitarbeiter weiterbilden mit Herrn Prof. Koerber, TU Dresden
3. Runde: Mitarbeiter binden mit Frau Draeger, Steuerfachangestellte/Fachassistentin Lohn und Gehalt der B & P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
17.00 Uhr
Schlusswort und Zusammenfassung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky